Neuregelung für Energieausweise

Mit dem neuen Bundesgesetz gelten seit 1. Dezember 2012 zwei wesentliche neue Regeln:

  • Bei jedem Immobilieninserat (Druckwerk oder elektronisches Medium) ist die Energiekennzahl (also der Heizwärmebedarf) anzugeben.
  • Verstöße gegen die Energieausweisvorlagepflicht (dazu gehört auch eine fehlende Energiekennzahl bei Immobilieninseraten) werden mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 1.450,- bestraft.

 Energieausweis-Vorlage-Gesetz: -> hier

 

Die Energiegruppe Vorchdorf besteht seit November 2009 und arbeitet eng mit dem Umweltausschuss zusammen

 

Sonnenstrom

Zu den Ertragsdaten der Gemeinde PV-Anlagen geht es -> hier

 zuletzt aktualisiert: 13.02.2019