EBike Testwochen im Mai 2014

Dieter Schütz / pixelio.de
Dieter Schütz / pixelio.de

 

 

Ein Service der Energiegruppe und Marktgemeinde Vorchdorf.

 

  • Wir bieten ihnen ein EBike kostenlos und unverbindlich für einen Tag zum Test.
  • Holen sie das EBike werktags ab 08:30 beim Marktgemeindeamt und retournieren sie es am nächsten Werktag um 08:00.
  • Wochentags ist unser Service kostenlos
  • Für ein Wochenende (Freitag 08:30 - Montag 08:00) berechnen wir € 15,-
  • Reservierungen bei Herrn Waldl unter 07614 / 6555-0

 

Folgende Vereinbarungen werden getroffen:

  1. Der Mieter mietet das genannte Fahrzeug bis zum darauffolgenden Arbeitstag.
  2. Mit Abschluss des Mietvertrages ist die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises / Kaution von € 50,- zu hinterlegen
  3. Der Mietzeitraum läuft an Werktagen von 08:30 bis zum darauffolgenden Werktag 08:00.
     Am Wochenende ist der Mietzeitraum daher von Freitag 08:30 bis darauffolgenden Montag 08:00.
     Für den Mieter besteht kein Rechtsanspruch, dass am vereinbarten Tag das Fahrzeug zur Verfügung steht. Eventuell geleistete Zahlungen werden in diesem Fall retourniert
  4. Der Mieter verpflichtet sich den/die Mietgegenstand/ -stände zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort retour zu geben.
  5. Die Miete für einen Tag beträgt € 0.- die Miete über das Wochenende beträgt 15,-
  6. Änderungen an den Mietgegenständen durch den Mieter sind unzulässig.
  7. Der Vermieter übergibt die Fahrräder an den Mieter in einem nach den Bestimmungen, der österreichischen Straßenverkehrsordnung, entsprechendem tauglichen Zustand.
     Anmerkung: Mountainbikes verfügen über keine Lichtanlage nach STVO – Vorschrift für die Dämmerung / Dunkelheit! Der Mieter nimmt dies zur Kenntnis. Die Nutzung im Straßenverkehr erfolgt auf eigene Gefahr!
  8. Sich daraus ergebende Rechtsfolgen gehen zu Lasten des Mieters. Dieser verpflichtet sich den Vermieter im Falle einer Inanspruchnahme vollkommen schad und klaglos zu halten.
  9. Für technische Defekte, z.B. an der Lichtanlage, Reifenpannen usw. ist jede Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Mieters aus Anlass von Defekten sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet bei Defekten selbst Abhilfe zu schaffen.
  10. Der vereinbarte Mietzins wird am Ende des Mietzeitraumes verrechnet.
  11. Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden

Die Energiegruppe Vorchdorf besteht seit November 2009 und arbeitet eng mit dem Umweltausschuss zusammen

 

Sonnenstrom

Zu den Ertragsdaten der Gemeinde PV-Anlagen geht es -> hier

 zuletzt aktualisiert: 13.02.2019